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Analogie Ein- Euro- Jobs
und Bürgerarbeit Teil 1 von voraussichtlich 3 Teilen
eine Baustelle (ohne Ende)
Inhalt
Einleitung
Vorwort:
Fördern und Fordern – fit gemacht werden für den und fit
sein auf dem 1. Arbeitsmarkt?
Bürgerarbeit für Opportunisten - wem nützt es?
Wesentliche Unterschiede zu AGH MAE, altes
Bürgerarbeitsmodell und neues Bundesmodell?
Aspekte:
Wo wird durch wen Bürgerarbeit praktiziert?
Hilfe durch die Gewerkschaften?
Hilfe durch andere politische Parteien?
Baustelle Links
Einleitung:
Nach dem Interview von Roland Koch in der Wirtschaftswoche vom 16.1.2010
http://www.wiwo.de/politik-weltwirtschaft/politik-muss-notwendige-haerte-haben-419310/
antwortete der DGB im März 2010 mit einem 17- seitigen
Papier
http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Dokumente/%20%20%20%20%203-10%20Brgerarbeit.pdf

Im so genannten Interessensbekundungsverfahren gab die Regierung am 21.5.2010
einen Fragenkatalog heraus, der diente wie sich später herausstellte zur
Irreführung diente:
http://www.bag-if.de/wp-content/uploads/2010/07/Fragekatalog_Interesse_B%C3%BCrgerarbeit.pdf
Es gab eine kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann,
Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE gehen wird werden zum Input noch einmal die Dokumente vorgestellt:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/025/1702574.pdf
(09. 07. 2010 - die Anfrage)
und 3 Wochen später die offizielle Antwort
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/026/1702666.pdf
(28. 07. 2010).
Diese wurde bearbeitet und liegt als HTML-Dokument hier vor:
http://www.bag-plesa.de/ord/2011_leipzig/input/ka-linke-buergerarbeit.html
.
Auch gab es zeitnah (5.8.2010) eine Auswertung des DGB, die Quelle ist
unbekannt und nicht direkt im Internet verfügbar.
(Autor bschaefer, der Name des mir vorgelegenen Dokuments
war bei der Übermittlung:
Auswertung Antwort der Bundesregierung - Versand an Regionen[1].doc) .
http://www.bag-plesa.de/ord/2011_leipzig/input/Auswertung%20Antwort%20der%20Bundesregierung%20-%20Versand%20an%20Regionen%5b1%5d.doc
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http://www.bag-plesa.de/ord/2011_leipzig/input/auswertung-antwort-der-bundesregierung-versand-an-regionen.html
Auch der DPWV gab eine Stellungnahme ab:
http://www.forschung.paritaet.org/subdomains/forschung/fachinformationen/browse/4/news/antwort-der-bundesregierung-auf-die-kleine-anfrage-der-links-fraktion-zur-durchfuehrung-von-modellpro/?size=&layout=text&tx_ttnews[backPid]=453&cHash=d1c18d9628a6f2b2aa20ab3575ea1902
top
Vorwort
Im Januar 2011 wurden die ersten Bürgerarbeitsplätze gemäß dem Winter/Frühjahr
2010 von der von der Layen
verkauften Bürgerarbeitsprojekt im Bundesmaßstab eingeführt.
Bis zum 7.2.2011 lagen mir bezüglich Halle nur Informationen vor, dass in Halle
1000 Bürgerarbeitsplätze beantragt wurden, welche vorrangig für Familien mit
mehreren Kindern bzw. für Alleinerziehende mit einem Kind vorgesehen werden
sollten. Die Vermittlungshemmnisse Langzeitarbeitslosigkeit,
Unterqualifizierung und Kind(er) sollten Hauptkriterien sein.
Mit meiner Teilnahme an der Masseneingliederungsveranstaltung im Jobcenter in
Halle/S. am
7.2.2011 erwies sich diese Aussage des Aufsichtsratsvorsitzenden und
Mitglied des Stadtrates Johannes Krause vom September 2010 als falsch. Wie bei
den Ein- Euro- Jobs zeigte sich wieder, dass die vorgegebenen Ziele nur
bewusste Täuschungsmanöver waren, mehr als 900 € in einer 30 Stundenwoche d. h.
wenigstens ca. 7,50 pro Stunde. Immer auffälliger wird, dass die SPD lieber
„Große Koalitionen“ anstrebt, als für den gesetzlichen Mindestlohn zu kämpfen.
Mit der Dessauer Tafel hat der Stadtrat von der SPD deutlich
gezeigt, dass ein paar Arbeitsplätze für seinen Bekanntenkreis in seinem
Wahlkreis und seine Tafel scheinbar wichtiger sind als der Kampf für einen
gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 8,50 €.
In Wirklichkeit dient das Geschwätz von der Schaffung neuer zusätzlicher
Arbeitsplätze im so genannten öffentlichen Beschäftigungssektor oder 2.
Arbeitsmarkt eigentlich nur der weiteren Entrechtung und der nach unten offenen
Lohnabwärtsspirale. Interessant ist in diesem Zusammenhange auch die Aussage
von Raschpichler vgl. Track 27 http://www.nojobfm.de/11/01/2011-01_dessau/raschpichler_1_%20tafel_de.m3u
wo er sagt, Bürgerarbeit ist keine Endstation und Heinrich Alt zitiert (ca.
eine halbe Million benötigen nicht Anerkennung sondern besonderen Schutz und
besondere Beschäftigungen – ich sehe hier schon die schwarzen Winkel und ein
noch weiter verschärftes eugenisches Programm).
Nun Geschichte wiederholt sich nicht und Wahrheit bzw. die Wirklichkeit ist
immer konkret.
top
Fördern und Fordern -
fit gemacht werden
für den und fit sein auf dem 1. Arbeitsmarkt?
Ähnlich zu der Hilfe
zur Arbeit (altes Bundessozialhilfegesetz) wurden mit der Agenda 2010 die
Ein- Euro- Jobs eingerichtet. Wo es keine Arbeit gab, erfand man welche (und
zwar völlig randständige und unsinnige) oder genau dort, wo die Arbeit
scheinbar zu teuer geworden ist:
Beispiel Elektronikentsorgung / Materialgewinnung im ehemaligen Landkreis
Merseburg / Querfurt durch ungelernte nur ein paar Wochen oder Monate
beschäftigte Prekäre, Spätschäden gibt es durch diese Ausbeutung natürlich
nicht, genau so wie die Schadensersatzforderungen von Zwangsarbeitern knapp 60
lang erfolgreich abgewehrt worden sind.
Massenhaft wurden Entkernungen durch Ein-Euro-Jobber durchgeführt und in den
grünen Bereichen tummeln sich noch heute Prekäre in Ein- Euro- Jobs oder
Entgeltvarianten. Man gab vor Schwarzarbeit zu vermeiden und organisierte
Zwangsarbeit.
Selbst bei den Zulieferunternehmen der Autoindustrie gab es Ein- Euro- Jobs.
Wie einst wird die Leiharbeit durch große privatrechtliche Unternehmen mit
exekutiven Vollmachten organisiert und die Gewinne verschwinden wie im Nirvana der Kriegswirren.
Alles soll besser nun werden, zumindest durch die Bürgerarbeit.
Strengere staatliche Kontrollen wegen des Einsatzes der ESF- Mittel.
3 Jahre benötigte der Bundesrechnungshof bis zur Veröffentlichung seines
Berichts vom 29.4.2008, um offiziell das zu bestätigen, was vorher
auszusprechen kriminalisiert wurde, dass die AGH MAE reguläre Jobs verdrängen
und dass starke Mitnahmeeffekte ausgenutzt worden.
http://www.bagarbeit-news.de/fileadmin/user_upload/DST_Auszug_aus_BRH-Bericht_zu_SWL_und_AGH_08_05_08.pdf
http://www.lag-arbeit-nrw.de/de/aktuelles/pdf-neuausrichtung/2008-04-29_BRH-Bericht_zu_SWL_und_AGH.pdf
Aber zur Auswertung der Bürgerarbeit der letzten Jahre:
Lassen wir nach 4 Jahren konkret Zahlen sprechen, da man in Bad Schmiedeberg von
besonders positiven Ergebnissen bei der Bürgerarbeit berichtete, relativieren
wir noch einmal:
15 bis 20 % meldeten sich ab im Rahmen der Aktivierungsphase 1, ca. 150 Ein-
Euro- Jobber gab es dort 2007 von denen man deshalb überhaupt nicht sprach, weil
man deren Marktnähe vorgab aber nicht den Mangel an regulär bezahlten Jobs auf
dem Markt zugeben wollte, und es gab ca. 130 Bürgerarbeiter, die glücklichen
Bürgerarbeiter von Bad Schmiedeberg.
Nach 4 Jahren berichtet man, dass vor 1 bis 2 Jahren welche von diesen
Glücklichen davon tatsächlich wieder in reguläre Jobs gekommen sein.
Dies erinnert mich an 2005 in Halle, die Antwort auf die Frage, wie viele durch
Ein- Euro- Jobs wieder in Arbeit gekommen sein, wollte und konnte mir niemand
geben. Aber in Bad Schmiedeberg sollen es letztlich tatsächlich 19 Personen
gewesen sein, die plötzlich wieder eine Arbeit gefunden hatten. Von über 100
teilweise hochqualifizierten Fachkräften
(Elektromeister, Buchhalterin, Stuckateuren, Maschinenbauingenieuren u. ä. Berufen)
haben tatsächlich knapp 20 eine Wiederanstellung gefunden.
Ich muss dabei an die Leiharbeitsstellen denken, sind ja auch reguläre Jobs,
und Mini- Jobs.
Klartext: über 80 % haben noch nicht einmal diese miesen Jobs erhalten,
vielleicht das einzige positive Beispiel: eine psychisch Kranke, die im
Tierheim glücklich wurde. Vielleicht war sie die Einzige, für die das zutraf,
als was Bürgerarbeit anfänglich verkauft wurde, eine gut bezahlte Beschäftigung
für Betroffene mit multiplen Vermittlungshemmnissen.
Da ich aber weiß, dass die meisten dort nur 675 € Brutto hatten, bezweifele ich
die Nachhaltigkeit bei diesem Hungerlohn, nachhaltig ist nur eins, die
Verarmung, Unterversorgung und die Entrechtung.
Weil es keine Arbeit gibt erfindet man welche und wo sie zu teuer wird sie
verdrängt. In Dresden oder in deren Umgebung hörte ich, dass ein Betriebsrat
froh ist darüber, wenn Bürgerarbeiter nun bei der Alterspflege das Personal
entlasten.
Die Pflegekraft pardon Hilfskraft, die Ihre Bürgerarbeitsstelle mit einem
Fünfer im Lotto wohl bezeichnet, wird sich wundern, wenn ihr Arbeitspensum
permanent steigt und die Zahl der ordentlich bezahlten Fachkräfte und der
bezahlten Stunden bzw. der effektive Stundenlohn immer weiter abnimmt.
top
Bürgerarbeit für Opportunisten
-
wem nützt es?
Fangen wir an bei den Beschäftigungsträgern.
Ich erinnere mich an die Hoch- Zeit der Ein- Euro- Jobs. Anfänglich dachte
jeder kleine Verein, mit der Mehraufwandsentschädigung lässt sich einiges
machen, außerdem gab es ja noch die Sachkostenzuschüsse.
Klar war, die Mittel sind gemäß den Förderrichtlinien einzusetzen. Und man hat
Erfahrungen mit Anträgen.
2 Jahre später war die Marktlage, dass praktisch nur noch die Großen und die
Knaben an der Quelle in den Genuss kamen. Zwar gab es auch schon längst
bekannte schwarze Schafe, aber offiziell kriminalisierte man nur die Hartz-IV- Betroffenen, wenn sie eine reguöäre
Bezahlung forderten.
Ich erinnere mich an die Jugendwerkstatt Bauhof in Halle in den Franckeschen
Stiftungen, wo ich als ABM- Kraft indirekt für den Kirchenkreis arbeiten
musste. Mit der Gelegenheit billiger Arbeitskräfte durch die Ein-Euro- Jobs
konnte man eine Leiharbeitertruppe aufbauen, die gezielt und unauffällig als Dienstleister im Grünen Bereich auf Privatgrundstücken
arbeitete. Und der größte „Auftraggeber“ war ja die Franckesche Stiftung selber
und diese Steuerwaschmaschine profitierte am meisten von den Zwangsarbeitern.
Zwar ging irgendwann die Jugendwerkstatt Bauhof trotz aller Vertuschungsversuche
den Bach runter, aber der Kirchenkreis oder die Franckesche Stiftung wurden
nicht enteignet oder zur Kasse gebeten.
Und mit fast unveränderten (wenn auch prekärem)
Personal geht es dort wieder weiter, neu firmiert und weiter ungemein gemeinnützig.
Die AWO hatte in Neumünster Leiharbeit praktiziert, ich erinnere mich an einen
Arbeiter- Bund oder wie er ähnlich hieß, der scheinbar Drückerbanden
organisierte und gezielt seine Einkünfte mit Versicherungen aufbessert hat,
aber macht dies nicht jede Bruderhilfe.
Also haben wir doch Mitleid mit den Großen und versuchen wir uns selbst zu
helfen, also her mit den Bürgerarbeitsstellen.
Dessau:
Bürgerarbeiter
helfen Behinderten Track tafel_de_61.MP3. Lassen wir die Zusätzlichkeit und
das öffentliche Interesse daran mal weg, also ein behinderter Spross wird
falsch ausgeführt und seine armen Verwandten verklagen den prekären Verursacher
wegen falschen Ausführens, denn sein persönliches Versagen nicht das
gesellschaftliche führte zu einem einklagbaren Schaden. Aber eher ist es so,
dass bei den armen Reichen keine Betreuung durch Prekäre erforderlich ist, denn
der kann sich einen wirtschaftlichen Dienstleister
aussuchen und könnte ihn sogar bezahlen, nicht der arme Arme.
Natürlich sieht das ganz anders aus, wenn man sich selbst und gegenseitig
schadet. Der eine dreht dem Anderen Gammelzeug an, der Andere wiederum seinen
verlausten Martinsmantel in seiner Großzügigkeit. Der eine hilft beim Umzug in
das Reich der Slumlords, der nächste dem Erfrierenden beim Sterben.
Andere organisieren Wohltätigkeit und suchen sich die Spezialisten zur
Elendsverwaltung aus und entsorgen das lästige Klientel durch
Zwangsbeschäftigung, Mangelernährung und bewusster Unterversorgung.
Es geht auch langsam zu Friedenszeiten und so kann man das Wort Kapos und
Welt-Elite (egal ob in schwarzen Uniformen oder Nadelstreifenanzügen) hier
vermeiden.
Wie beim Thema Mindestlohn wird es hier sehr ideologisch.
top
Wesentliche Unterschiede
zu AGH MAE, altes Bürgerarbeitsmodell und neues Bundesmodell?
Zur durchgeführten Aktivierung im neuen Bundesmodell 2010/2011):
Aspekte
Wo wird durch wen Bürgerarbeit praktiziert?
Hier müsste gefragt werden gibt es Ansprechpartner vor Ort in den Grundsicherungstellen, in deren Nähe (Beiräte) oder bei den
Betroffenen in Bürgerarbeit.
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Hilfe durch die Gewerkschaften?
Hilfe durch andere politische Parteien?
Ina Leukefeld Thüringen
Inga Nitz Bremen
Anfrage wurde als Drucksache 17/2574 (9.7.2010)
Antwort der
Bundesregierung als Drucksache Nr. 17/2666
BSchäfer
(DGB) wertet die Antwort aus(5.8.2010)
Fragenkatalog
zum lnteressenbekundungsverfahren zur Durchführung
(21.05.2010)
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Bezeichnung Grundsicherungsstelle |
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Jobcenter Dresden |
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Jobcenter Freiberg |
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Jobcenter Landkreis
Mittweida |
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Jobcenter Vogtlandkreis |
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Jobcenter Vogtlandkreis-Plauen |
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Jobcenter Zwickau |
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Jobcenter Landkreis
Görlitz |
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Jobcenter Leipzig |
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Landkreis Bautzen |
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Jobcenter Meißen |
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Jobcenter Landkreis
Mittelsachsen |
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Bezeichnung
Grundsicherungsstelle |
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Jobcenter Salzlandkreis |
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Jobcenter Börde |
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Jobcenter Burgenlandkreis |
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Jobcenter Halle |
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Jobcenter Landeshauptstadt
Magdeburg |
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Jobcenter Mansfeld-Südharz
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Jobcenter Landkreis Stendal |
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Jobcenter Landkreis
Wittenberg |
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Jobcenter Dessau-Roßlau |
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Jobcenter Jerichower Land |
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Jobcenter Saalekreis |
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Jobcenter Stendal und
Altmarkkreis |
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Jobcenter
Anhalt-Bitterfeld |
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Jobcenter Harz |
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Jobcenter Saalekreis |
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Bezeichnung
Grundsicherungsstelle |
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Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis |
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Jobcenter Wartburgkreis |
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Jobcenter Kyffhäuserkreis |
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Jobcenter Landkreis Greiz |
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Jobcenter Landkreis
Nordhausen |
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Jobcenter
Saalfeld-Rudolstadt |
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Jobcenter Saale-Holzland |
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Jobcenter Saale-Orla-Kreis |
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Jobcenter Weimar |
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Jobcenter Stadt Gera |
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Jobcenter Landkreis
Sonneberg |
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Jobcenter Suhl |
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Agentur für Arbeit
Altenburg |
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Jobcenter Landkreis
Eichsfeld |
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Jobcenter Stadt Jena |
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http://www.tvhalle.de/index.php?option=com_content&task=view&id=15865&Itemid=30
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Über 100 Hallenser bereits in Bürgerarbeit
Nach kurzer Anlaufphase
startete heute das Jobcenter Halle/Saale die Bürgerarbeit im Raum Halle. Über
das 4-stufige Modellprojekt des Bundesarbeitsministeriums sollen in Halle
innerhalb von drei Jahren 1000 neue Arbeitsplätze entstehen. Vorwiegend in
gemeinnützigen und sozialen Bereichen. Bisher habe man laut Jobcenter Halle 102
Stellen besetzt und bewilligen können. Unter anderem beim DRK, in der
Seniorenbetreuung und in Sportvereinen wie dem FSV 67, der zunächst 8
Mitarbeiter erhält. Die Bürgerarbeiter erhalten 900 Euro brutto monatlich.
Allein die 8 Stellen
beim FSV 67 werden in drei kommenden Jahren mit rund 330.000 Euro gefördert.
Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 16. Februar 2011 )
http://www.efa-saalekreis.de/aktuelles.html
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Modellprojekt
„Bürgerarbeit“ ist wirkliche Alternative zu Ein-Euro-Jobs
Autor: DIE LINKE-Landtagsfraktion Thüringen ![]()
Erfurt. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Ina Leukefeld, appelliert an die Grundsicherungsstellen Thüringens, sich rege an dem Interessenbekundungsverfahren des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Durchführung von Modellprojekten „Bürgerarbeit“ zu beteiligen.
Modellprojekt „Bürgerarbeit“ ist wirkliche Alternative zu Ein-Euro-Jobs
Autor: DIE LINKE-Landtagsfraktion Thüringen
Erfurt. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im
Thüringer Landtag, Ina Leukefeld,
appelliert an die Grundsicherungsstellen Thüringens, sich rege an dem
Interessenbekundungsverfahren des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
zur Durchführung von Modellprojekten „Bürgerarbeit“ zu beteiligen.
Die Projekte „Bürgerarbeit“ verfolgten das Ziel, die Potenziale einer Region
bei der Erarbeitung von Lösungen für die (Wieder-) Eingliederung in den
allgemeinen Arbeitsmarkt umfassend einzubinden und damit einen hohen Anteil der
arbeitslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen durch quantitativ gute und konsequente
Aktivierung in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Gefördert werden
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse für zusätzliche und im
öffentlichen Interesse liegende Arbeiten der Gemeinden, Städte oder Kreise zur
Wahrnehmung kommunaler Aufgaben. Die Arbeitsmarktpolitikerin betont: „Wir sehen
in der Bürgerarbeit eine Alternative zu den so genannten Ein-Euro-Jobs und
einen Schritt in die Richtung, unsere Forderung nach dem Aufbau eines
allgemeinwohlorientierten öffentlichen Beschäftigungssektors in Thüringen
umzusetzen. Unsere Position, sozialversicherungspflichtige und Existenz
sichernde, langfristige und auf Freiwilligkeit beruhende Beschäftigung,
verbunden mit Qualifizierung und Weiterbildung, zu schaffen, ist hochaktuell
und bleibt weiterhin bestehen.“ Jetzt komme es darauf an, dass in Thüringen
möglichst zahlreiche Projekte eingereicht, bewilligt und umgesetzt werden.
Mitte April 2010 hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das
Interessenbekundungsverfahren zur Durchführung von Modellprojekten
„Bürgerarbeit“ bekannt gemacht und alle Grundsicherungsstellen aufgefordert,
bis zum 27. Mai 2010 entsprechende Konzepte einzureichen.
„Angesichts der sich in Thüringen verfestigenden Langzeitarbeitslosigkeit ist
Eile und Sorgfalt geboten bei der Einreichung der Konzepte, denn ab 01. Juli
2010 soll die Aktivierungsphase für die Projekte der Bürgerarbeit anlaufen“, so
die Arbeitsmarktpolitikerin abschließend.
http://www.inaleukefeld.de/fileadmin/lcmsleukefeld/Landtag/PM_kein_wirklicher_Aufwaertstrendc.pdf

Von einem wirklichen
Aufwärtstrend für den Arbeitsmarkt kann nicht die Rede sein
„Auch wenn die aktuell veröffentlichten Arbeitsmarktdaten für Thüringen eine rückläufige Zahl der Langzeitarbeitslosen um 800 Personen gegenüber dem Vormonat ausweisen, kann man noch lange nicht von einem Aufwärtstrend auf dem Arbeitsmarkt reden“, stellt die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Ina Leukefeld, fest.
„Die Landesregierung lässt sich immer neue Begründungen
einfallen, wenn es um die Schönfärberei von objektiven Tatsachen geht. Einmal ist
das schlechte Wetter Schuld an der Zunahme der Arbeitslosenzahlen, jetzt ist es
die Sommerflaute, obwohl damit gerade im Baubereich und unter Einsatz des
Konjunkturpaketes günstigste Bedingungen für Beschäftigungszuwachs herrschen“,
konstatiert die Linksfraktionärin. Die Abgeordnete
fordert die Landesregierung auf, die arbeitsmarktpolitischen Programme, wie
Landesarbeitsmarktprogramm und Bürgerarbeit einzusetzen, um
Langzeitarbeitslosen, Alleinerziehenden und jugendlichen Erwerbslosen echte
repressionsfreie Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen. „Arbeit muss
existenzsichernd bezahlt werden und Zuschüsse dafür
dürfen nicht im System versickern“, so Frau Leukefeld.
„Aktuelle Studien zur Situation von Alleinerziehenden im Freistaat oder auch
die Studie des Institutes Arbeit und Qualifikation (IAQ) zur Lohnsituation in
Deutschland bestätigen uns in unseren Forderungen nach Mindestlohn und nach der
Schaffung eines öffentlichen Beschäftigungssektors“, so Frau Leukefeld. „Jetzt hat die Landesregierung die Gelegenheit,
ihre Versprechen einzulösen und die vorhandenen arbeitsmarktpolitischen
Instrumente im Sinne eines wirklichen Beschäftigungszuwachses zu nutzen. Dazu
gehört auch, dass die zur Verfügung stehenden Fördermittel dort ankommen, wozu
sie vorgesehen sind. Ein erster Schritt wäre die Aufstockung des Lohns
innerhalb der Bürgerarbeit, damit die Betroffenen nicht im
Niedriglohnbereich verharren, sondern eine echte Perspektive zu Hartz IV bekommen“, betont die Arbeitsmarktpolitikerin
abschließend.
top
http://www.verdi.de/mittelhessen/sozialberatung/flyer-allgemein/burgerarbeit

Bei Manchen fällt der Groschen pfennigweise
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
es hat sich wahrscheinlich inzwischen herumgesprochen, dass das BMAS die
Zusage, Bürgerarbeiter sollen nach Tarif bezahlt werden, für den TVöD wieder zurückgenommen hat. Dies ist vor allem auch
deswegen ärgerlich, weil in der FAQ Liste vom 21.5. ausdrücklich darauf
verwiesen wurde, dass Eingeschränkte Öffnungsklauseln für ABM/AGH nicht gelten.
Das Ministerium hat also in voller Kenntnis dieser Klausel im TVöD den Tarifvertrag für anwendbar erklärt. Da die
Kommunen oder von ihr beauftrage Dritte in der Regel die Projektpartner sind,
wäre überwiegend der TVöD als einschlägiger
Tarifvertrag zur Anwendung gekommen.
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FAQ-Liste vom 21.5.2010 Interessenbekundungsverfahren
„Bürgerarbeit“ Seite 8
Muss für Teilnehmer/innen in Bürgerarbeit Tariflohn gezahlt werden?
Es gelten die jeweiligen tariflichen Regelungen. Eingeschränkte Öffnungsklauseln für ABM/AGH finden keine Anwendung.
Ist in den Fällen, in denen eine tarifliche Entgeltzahlung erfolgt, eine Aufstockung der Mittel aus dem EGT möglich?
Eine Aufstockung der Förderung für den
Bürgerarbeitsplatz aus dem SGB II-Eingliederungstitel ist nicht möglich.
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Diese Rechtsanwendung ist aus Sicht des DGB richtig, weil es sich bei der
Bürgerarbeit eben nicht um ABM oder AGH handelt, sondern eine eigenständige
Beschäftigungsform geschaffen wurde, die aus öffentlichen Mitteln unterstützt
wird. Dafür wurde mit dem sogenannten Chancengesetz
im SGB III § 421u eine eigene Rechtsgrundlage geschaffen. Für dieses
Argument spricht auch, dass die Bürgerarbeit aus Mitteln des ESF gefördert
wird, was bei einem bestehenden Instrument nicht möglich gewesen
wäre. Nachdem vor allem in den ostdeutschen Bundesländern ein massiver
Druck aufgebaut wurde, die Bezahlung zu senken, hat das BMAS offensichtlich das
BMI um eine Rechtsauskunft gebeten. Das BMI wiederum hat den Kommunalen
Arbeitgeberverband eingeschaltet (nicht aber den anderen Tarifpartner ver.di). Da ist es kein Wunder, dass man zu der Ansicht
gelangt ist, die Ausschlussklausel sei auch hier anwendbar.
Inzwischen hat ver.di reagiert und in einem Tarifgespräch u.a. diesem Punkt zur Sprache gebracht. Hierzu wurde uns folgend Nachricht übermittelt.
Ausnahme vom Geltungsbereich des TVöD für Beschäftigte in „Bürgerarbeit“
In einem Schreiben an eine kommunale Gebietskörperschaft hatte das BMAS unter Bezugnahme auf eine Auskunft des BMI ausgeführt, Beschäftigte der Kommunen im Rahmen der sogenannten Bürgerarbeit, die nicht unter § 260 SGB III (ABM) fällt, seien dennoch vom Geltungsbereich des TVöD ausgenommen, weil sie von dem Ausnahmetatbestand in § 1 Abs. 2 Buchst. k TVöD erfasst würden. Entsprechende Auskünfte werden auch von der Bundesagentur für Arbeit erteilt.
Hierzu wiesen wir darauf hin, dass Bundesbehörden nicht befugt sind, Dritten gegenüber Rechtsauskünfte zur Auslegung der bei den Dritten geltenden Tarifverträge zu erteilen und dass die inhaltliche Aussage in dem Schreiben des BMAS unzutreffend ist. Die Vertreter des BMI sagten eine Prüfung zu. Ver.di hat zudem angekündigt, zu dieser Frage eine Expertise (soll als „TS-berichtet“ erscheinen) zu erstellen.
Viele DGB Regionen hatten eine Unterstützung für die Projekte signalisiert. Dabei ist der DGB natürlich davon ausgegangen, dass die Zusagen des BMAS auch gelten. Inzwischen haben einige DGB Regionen reagiert und die zuständige ARGE angeschrieben und um Auskunft gebeten, wie verfahren werden soll. Dabei wurde zum Teil angekündigt, die Unterstützung für die Bürgerarbeit zu beenden, wenn die Rechtsaufassung des BMAS übernommen werden sollte. Darüber hinaus stelle sich die Frage, auf welcher Basis der ortsübliche Lohn festgestellt werden soll. Es besteht das Risiko, dass vergleichbare Tätigkeiten relativ willkürlich festgelegt werden und die Löhne sehr niedrig sein werden. Ein Vergleichslohn müsste sich in jedem Fall auf die konkrete Tätigkeit beziehen.
Zum weiteren Vorgehen:
· Falls ihr in Projekte einbezogen seid, solltet ihr gegenüber der ARGE auf die Einhaltung der ursprünglichen Zusage bestehen. Dabei können die oben genannten Argumente behilflich sein. Die Interpretation des BMI ist aus gewerkschaftlicher Sicht nicht bindend, da sie nicht mit allen Tarifvertragsparteien abgestimmt ist und auch inhaltlich zweifelhaft ist.
· Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, muss über weitere Konsequenzen nachgedacht werden. Wir werden euch dazu in Kürze weitere Informationen zukommen lassen, wenn von Ver.di die Einschätzung der Tarifsituation vorliegt und wir mit dem Ministerium die Hintergründe geklärt haben.
Viele Grüße
Johannes Jakob
DGB Bundesvorstand
Bereich Arbeitsmarktpolitik
top
http://www.sgb-ii.net/portal/tagung_bpk/goettingen_10/doku/GOE_AG8_Protokoll.pdf

http://www.pfiff-sachsen-anhalt.de/photos/News/2010/PM_MW_216.pdf
top
http://www.forschung.paritaet.org/subdomains/forschung/fachinformationen/browse/4/news/antwort-der-bundesregierung-auf-die-kleine-anfrage-der-links-fraktion-zur-durchfuehrung-von-modellpro/?size=&layout=text&tx_ttnews[backPid]=453&cHash=d1c18d9628a6f2b2aa20ab3575ea1902

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKS-Fraktion
zur Durchführung von Modellprojekten Bürgerarbeit
Kategorie: Jugendsozialarbeit, Arbeitslosigkeit, Grundsicherung
Von: Tina Hofmann
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Links-Fraktion zur Durchführung von Modellprojekten in der Bürgerarbeit gibt die Bundesregierung aktuelle Hinweise zur aktuellen Umsetzung, lässt aber zugleich einige Fragen offen.
&xnbsp;
197 Grundsicherungsstellen haben Konzepte zur Bürgerarbeit eingereicht und es wurden vom BMAS alle Projektanträge für die Teilnahme ausgewählt. Das BMAS begründet dies mit der „durchgehend hohen Qualität der eingereichten Konzepte“. Das BMAS war bei der Bewertung der Konzepte durch einen externen Dienstleister, die SPI Consult GmbH, unterstützt worden. Die Konzepte waren anhand von fünf Kriterien bewertet worden (Voraussichtliche Wirksamkeit im Hinblick auf die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt; Zielgenauigkeit der Problemlösungen; Beitrag zur regionalen Netzwerkbildung; Kosten- und Leistungsverhältnis und Qualitätssicherung sowie Übertragbarkeit und Nachhaltigkeit).
In ihrer Antwort betont die Bundesregierung ihre Hauptintention für das Modellprojekt: Es geht um eine gute und konsequente Aktivierung von Langzeitarbeitslosen. Eine begleitende Evaluation soll aufzeigen, welche Wirkungen sich bei einer konsequenten Umsetzung des Grundsatzes „Fördern und fordern“ auch während der öffentlich geförderten Beschäftigung zeigen.
Flankierende Aktivitäten der Bundesländer, etwa beim Einsatz von ESF-Landesmitteln, wie dies z.B. in Thüringen zur Begleitung der Aktivierungsphasen vorgesehen ist, sind der Bundesregierung bislang nicht zur Kenntnis gelangt. Die eingereichten Konzepte enthalten nach Auskunft der Bundesregierng in der Regel keine konkreten Aussagen zu den einzelnen Bürgerarbeitsstellen und auch keine Aussagen zur Entlohnung, so dass der Bundesregierung nicht bekannt ist, in welchen Tätigkeitsfeldern Bürgerarbeitsplätze eingerichtet werden und wie diese entlohnt werden.
top
22.02.11
http://www.scharf-links.de/41.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=14783&tx_ttnews[backPid]=153&cHash=4e2a19616b

„BÜRGERARBEIT“ im
Landkreis Marburg - Biedenkopf – eine erste Bilanz oder wird die „Bürgerarbeit“
ein Rohrkrepierer?
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22.02.11
Soziales, Wirtschaft, Hessen, TopNews
Von Bernd Hannemann
Vor annähernd einem Monat war Brigitte Baki,
arbeitsmarktpolitische Sprecherin des DGB Bezirks Hessen-Thüringen, zu Gast in
Marburg. Eingeladen hatte der DGB-Kreis Marburg - Biedenkopf um eine
Zwischenbilanz zum Thema „Bürgerarbeit“ im Landkreis zu ziehen.
Bereits Ende Mai 2010 wurde im hiesigen Landkreis ein Konzept verabschiedet,
mit dem bis 2014 rund 1.400 erwerbslose Empfänger von Leistungen aus Hartz IV zur „Bürgerarbeit aktiviert“ werden sollen. Die
Dauer dieser „Bürgerarbeit“ bei den über 40 jährigen soll auf 36 Monate
befristet werden, für jüngere Teilnehmer auf 18 Monate. Rund 200
„Bürgerarbeitsplätze“ sind geplant, mindestens 25 davon für schwerbehinderte
Menschen. Im weiteren Verlauf werden sicher noch 40-50 Personen aufgrund der
Abbrecherquote hinzukommen. Das Projekt ist seitens der Verwaltung als ein
weiteres Instrument gedacht, um Langzeiterwerbslose wieder in Arbeit zu
bringen.
Das Programm hat für Deutschland ein Gesamtvolumen von 1,3 Mrd. Euro,
das mit 690 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt und mit 600 Mio. Euro aus dem
Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert wird. Aus diesem Grund ist die
Bundesregierung interessiert, dass sie weiterhin Finanzen aus dem ESF erhält
die gegebenenfalls noch aufzustocken sind.
Die der „Bürgerarbeit“ zugrundeliegende Idee klingt
zunächst bestechend simpel: Anfangs wurden alle Kräfte gebündelt, um möglichst
viele Arbeitslose in Arbeit zu bringen. Für diejenigen, bei denen das nicht
gelang, sollten alle Sozialleistungen in einen Topf geworfen und so Arbeit im
gemeinnützigen Bereich bezahlt werden.
Vom Modellprojekt aus Bad Schmiedeberg war zu erfahren, dass 30 Stunden
wöchentlich gearbeitet werden sollte; aber dabei blieb es selten. „Die
Überstunden“, sagte ein dort beschäftigter „Bürgerarbeiter“, „hat keiner
gezählt.“
„Bürgerarbeit“ ist die Fortsetzung der Ein-Euro-Jobs mit anderen Mitteln. Jeder
Bürgerarbeiter erhält 900 Euro brutto davon verbleiben ihm etwa 730 Euro.
Aufgrund der Abschaffung vieler Steuern wie z.B. der Vermögenssteuer oder die
Senkung von Steuern wie z.B. des Spitzensteuersatzes für Großverdiener und
letztlich der Senkung der Mehrwertsteuer beim Hotelgewerbe, erledigen viele „Bürgerarbeiter_innen“ Arbeiten, für die nun das Geld fehlt.
Oft sind das kommunale Aufgaben – ohne
dass dafür der Tariflohn des öffentlichen Dienstes gezahlt werde.
Bestritten wird die Bezahlung aus Geldern des Bundes und des europäischen
Sozialfonds; an die Idee, dafür alle
anderen Sozialleistungen zu bündeln, habe sich die Politik in den nunmehr fünf
Jahren seit Erfindung der „Bürgerarbeit“ „nicht annähern können“, sagt
Sylvia Kühnel, Projektleiterin bei der
Regionaldirektion für Arbeit in Sachsen-Anhalt.
Es ist zu vermuten dass die Maßnahme
darauf abzielt, einen neuen Anlass zum Sanktionieren von Hartz-IV-Beziehern
zu schaffen, um die Betroffenen aus dem Leistungsbezug zu drängen.
Die hohe Anzahl von arbeitenden Menschen im Landkreis, die zusätzliche
Leistungen in Anspruch nehmen, also als Aufstocker
leben müssen, erklärt sich dadurch, dass das KreisJobCenter
zunehmend Menschen in nicht existenzsichernde
Beschäftigung vermittelt und damit den Unternehmern die Niedrig-Löhne aus
Steuermitteln mitfinanziert.
Diese Form subventionierter Arbeitsplätze ist eine Variante des Kombilohns. Auf
diese Weise befördert auch „Bürgerarbeit“ die Ausdehnung des
Niedriglohnbereiches.
Es kann als glaubwürdig gelten, dass „Bürgerarbeit“ alleine nicht ausreicht,
die Existenz zu sichern, so dass ergänzende Leistungen beantragt werden müssen
wodurch der Anteil der sogenannten Aufstocker im Landkreis weiter erheblich ansteigt. Der DGB
rechnet damit, dass diese armselige Entwicklung auch künftig zu Lasten der
Steuerzahler fortgeführt wird.
Derzeit wird „Bürgerarbeit“ flächendeckend eingeführt, und nachdem Teilnehmer
zunächst sechs Monate lang geprüft und versucht wurde, viele von ihnen in
Arbeit, Qualifizierungen oder Praktika unterzubringen, werden ab April
bundesweit 34 000 „Bürgerarbeiter_innen“ ihre
Tätigkeit beginnen.
Weil bereits jetzt damit gerechnet wird,
dass etwa 20%-25% der Teilnehmer_innen die
„Bürgerarbeit“ abbrechen, sollen sofort - quasi im laufenden Verfahren weitere
Menschen in die offenen Stellen nachrücken.
Gegenwärtig werden andere Arbeitsmarktinstrumente stark zurückgefahren, wie
z.B. die Ein-Euro-Jobs. „Bürgerarbeit“, lobt Bundesarbeitsministerin Ursula von
der Leyen (CDU), sei „die konsequenteste Form von Fordern und Fördern“.
Aber mit dem Fördern ist das allerdings so eine Sache – zumindest, wenn das
Ziel darin bestehen sollte, den „Bürgerarbeiter_innen“
dauerhaft zu einer Beschäftigung zu verhelfen.
Von den bis zu 106 Menschen, die am Bad Schmiedeberger
Modellversuch teilgenommen haben, sind 19(!) in eine Stelle auf dem ersten
Arbeitsmarkt übernommen worden. In Zeiten leerer öffentlicher Kassen gehört
viel Phantasie dazu, sich vorzustellen, dass „Bürgerarbeiter“ nach Ende der
künftig dreijährigen Projektzeit nachhaltig und unbefristet angestellt werden.
Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin des DGB Bezirks Hessen-Thüringen Brigitte
Baki umriss kurz die Entwicklung des heimischen
Arbeitsmarktes. Von der einstigen Vollbeschäftigung hat der Arbeitsmarkt den
rasanten Abstieg, über die verschiedenen Maßnahmen (ABM etc.), bis zum Prinzip
„keine Sozialleistung ohne Gegenleistung“, der sogenannten
Bürgerarbeit genommen.
Die Grundlagen: „keine Sozialleistung ohne Gegenleistung“ lassen sich letztlich
auf die rot – grüne Koalition von Schröder-Fischer, die bereits im Rahmen der
Agenda 2010 – Hartz IV ihren Ausdruck fanden,
zurückführen.
„Geistiger Vater“ sei der ehemalige hessische Ministerpräsident Koch der das Workfare - Konzept aus Wisconsin (USA) in Deutschland
bekannt machte, mit dem Ziel, Transferleistungen mit der Verpflichtung zu einer
dreijährigen Arbeitsaufnahme zu verknüpfen.
Teil dieser Entwicklung war sicher auch das „Anfüttern von Trägern“ als Test,
ob eine Bereitschaft für derartige, sich ständig verschärfende Maßnahmen
gegeben ist.
Allerdings, so die Sprecherin des DGB Bezirks Hessen-Thüringen, „hat diese
Arbeit nichts mit einer regulären Tätigkeit zu tun.“
Für viele Beschäftigungsträger, bzw. deren politisch Verantwortliche, dienten
die sich ständig ändernden arbeitmarktpolitischen Instrumente, lediglich als
Geschäftsmodell und als persönliche Karriereleiter (Rainer Bomba).
Zunächst wurden die Konzepte in den östlichen Bundesländern positiv aufgenommen
um hier schließlich mit feinen Methoden knallharte Arbeitsmarktpolitik
durchzusetzen.
Seit Beginn der Hartz Gesetzgebung erleben Menschen in
diesem Arbeitsmarkt ständige Verschlechterungen. Untersuchungen der
Dienstleistungsgewerkschaft ver.di weisen nach, dass
„Bürgerarbeit“ alle Merkmale des prekären Arbeitsmarkts: Unterbezahlung,
Beschäftigung ohne Berücksichtigung der Qualifikation und dauerhafte
Stigmatisierung der Betroffenen zugrunde liegen.
Eine Zielsetzung des Konzepts für „Bürgerarbeit“ besteht darin, die in Frage
kommenden Menschen in einem vierstufigen Verfahren nochmals „durchzusieben“ um
sie für die jeweiligen Maßnahmen gefügig zu machen. „Insofern ist
„Bürgerarbeit“ auch nicht anders als andere Beschäftigungsgelegenheiten außer,
dass es in einem wesentlich verschärften Sanktionsgesetz eingebettet ist“
urteilte Baki.
Wie der Niedergang vom Kommunal-Kombi zu den Arbeitsgelegenheiten erfolgte, so
findet gegenwärtig ein Abstieg von Arbeitsgelegenheiten zur „Bürgerarbeit“
statt.
In diesem Programm habe niemand ein Mitspracherecht es sei ein Verwaltungsakt
reinster Form. „Diesen Prozess kann niemand kontrollieren, wer aktiviert wird weiß
vorher gar nicht, dass er vielleicht in „Bürgerarbeit“ kommt“, stellt die
arbeitsmarkpolitische Sprecherin des DGB treffend fest.
Sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten tragen alle Züge eines
arbeitsrechtlich begründeten Verhältnisses, so dass tarifliche Entlohnung
gelten müsste. Daher fürchten die Träger dass Beschäftigte vor Arbeitsgerichten
klagen, um feststellen zu lassen, dass es sich tatsächlich um ein
arbeitsrechtliches Verhältnis handele.
Das könne helfen „Bürgerarbeit“ loszuwerden. Wahrscheinlich ist dies die
eigentliche Achillesferse um das Projekt zu Fall zu bringen. „Ich sehe die
Chance, dass viele Personalräte dabei nicht mitmachen werden...
Arbeitsgelegenheiten seien keine Instrumente zur Integration in den ersten
Arbeitsmarkt, sondern in erster Linie Kontrollinstrumente zur Feststellung der
Arbeitswilligkeit gewesen“ sagte Baki. Daneben
brächten Arbeitsgelegenheiten außer einem Therapiebedarf aufgrund von
Depressionen nichts für die Teilnehmer.
„Es gibt keinen politischen Willen, die „Bürgerarbeit“ zu einem
menschenwürdigen Projekt umzubauen, es hilft den Menschen nicht aus ihrer
Notlage, sondern verschlimmert sie noch.
Wir müssen überlegen, dass sie zu einem Rohrkrepierer wird“, verlangte Baki.
„Bürgerarbeit“ ist alter Wein in neuen Schläuchen und damit eine echte
Mogelpackung kritisierte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin. Es gehe vor
allem darum, dass es Arbeitskräfte geben soll, die noch unter den
Geringverdienern stehen. „Den betroffenen Menschen wird einfach die
Arbeitnehmerfähigkeit aberkannt“ stellte die Kollegin fest.
Der Zwang zur Arbeit durch „Bürgerarbeit“, verstärkt die bereits bestehende
unterwürfige Haltung bei Erwerbslosen und intensiviert gleichzeitig den Druck
auf die Erwerbstätigen.
Dabei wird der Niedriglohnbereich mit prekärer Beschäftigung erweitert um die
Debatte zum gesetzlichen Mindestlohn zu unterlaufen.
„Bürgerarbeit“ kann somit als Strategie verstanden werden, den Druck auch am
regulären Arbeitsplatz so zu vergrößern, dass letztlich noch niedrigere Löhne akzeptiert
werden.
Demzufolge muss über die Einführung des Mindestlohns verhandelt werden, denn er
ist das eigentliche Mittel um der erbärmlichen Entwicklung entgegen zu wirken.
Auf die Frage nach den gesetzlichen Grundlagen,
verwies die Kollegin Baki auf den „Leitfaden zur
Bürgerarbeit“ beim Bundesverwaltungsamt.
www.bva.bund.de/cln_180/DE/Aufgaben/Abt__II/esf-projekte/Buergerarbeit/Foerdergrundlagen/Download__Leitfaden,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Download_Leitfaden.pdf
Beigefügt ein Extrakt aus dem
Leitfaden.
Finanzierung:
§§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den hierzu ergangenen Allgemeinen
Verwaltungsvorschriften (VV-BHO) i.V.m. den
Verordnungen (EG) Nr. 1081/2006, Nr. 1083/2006 sowie Nr. 1828/2006 in der
jeweils aktuellen Fassung.
Bei der Förderung von Bürgerarbeitsplätzen sind zudem die Bestimmungen des §
261 Sozialgesetzbuch III (SGB III) zu beachten.
Versicherungsfreiheit von Bürgerarbeit
§ 421u Versicherungsfrei sind Personen in einer Beschäftigung, die im Rahmen
eines
Modellprojekts „Bürgerarbeit” auf der Grundlage des Interessenbekundungsver-fahrens
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Durchführung von
Modellprojekten „Bürgerarbeit” vom 19. April 2010 (BAnz.
S. 1541) durch Zuwendungen des Bundes gefördert wird. Diese Regelung tritt am
31. Dezember 2014 außer Kraft. // § 421 u SGB III (U1, U2, Insolvenzgeld)
Bei den im Rahmen der Beschäftigungsphase des Modellprojekts „Bürgerarbeit“
geschaffenen Arbeitsstellen handelt es sich um reguläre Arbeitsplätze im Sinne
des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Somit zählen die Arbeitsstellen
der vierten Phase des Modellprojekts Bürgerarbeit bei der Zahl dieser
Arbeitsplätze mit.
Zusätzlichkeit
Die Arbeitsplätze im Rahmen der Bürgerarbeit müssen für „zusätzliche“ und „im
öffentlichen Interesse“ liegende Arbeiten im Sinne des § 261 Absatz 1 Drittes
Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) bereitgestellt werden.
In entsprechender Anwendung von § 261 Absatz 1 und Absatz 2 SGB III können die
im Rahmen der Bürgerarbeit ausgeführten Arbeiten zusätzlich sein, wenn sie ohne
die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst nach zwei Jahren und
unter Berücksichtigung des Nachrangigkeitsprinzips von Zuwendungen nach §§ 23,
44 BHO nicht innerhalb des vorgesehenen Förderzeitraums durchgeführt werden.
Öffentliches Interesse: § 261 Abs. 3 SGB III
Die Bürgerarbeitsplätze müssen spätestens zum 1.1.2012 eingerichtet und
erstmalig besetzt sein und dürfen längstens bis zum 31.12.2014 gefördert
werden.
Nachbesetzungen frei werdender Bürgerarbeitsplätze sind auch nach dem 1.1.2012
möglich (siehe dazu Ziff. 5.4).
Bernd Hannemann
Damaschkeweg 40
35039 Marburg
Tel.: 06421-47992
Mitglied des Kreistages Marburg-Biedenkopf (MdK)
Mitglied im Erwerbslosenrat ver.di Mittelhessen
Mitglied im Ortsbeirat Marburg-Richtsberg
Mitglied im Landesvorstand ver.di Hessen
Links:
Baustelle
http://hoelderlin.blog.de/2010/09/15/linke-buergerarbeit-zwangsbeschaeftigung-armutsloehnen-9384811/
http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?r=419934&sid=&aktion=jour_pm&quelle=0&n_firmanr_=109427&pfach=1&detail=1&sektor=pm&popup_vorschau=0
top
http://www.bmas.de/portal/46784/property=pdf/2010__07__09__uebersicht__aktivierungen__buergerarbeitsplaetzen.pdf
http://www.bmas.de/portal/46772/property=pdf/2010__07__09__liste__buergerarbeit__nach__bundeslaendern.pdf
http://www.elo-forum.org/weiterbildung-umschulung-sinnlose-massnahmen/60752-buergerarbeit-entgehen-ohne-sperre-bekommen.html
http://www.elo-forum.org/weiterbildung-umschulung-sinnlose-massnahmen/66844-buergerarbeit-monate-aktivierung.html
http://www.elo-forum.org/alg-ii/69513-buergerarbeit-verschwiegen.html
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-buergerarbeit-oder-buergerzwang-10195.php
http://hartz.info/index.php?topic=26632.0


Der Zoll soll nach dem Willen der Gewerkschaft Verdi die Bürgerarbeit
kontrollieren. Foto: dadp
Gewerkschaften und Kammern fordern strenge Kontrollen der
Bürgerarbeit für Langzeitarbeitslose. Thomas Voß,
Verdi-Vorsitzender für Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, plädiert dafür
den Zoll mit einzubeziehen.
Erfurt