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Zwang zur Arbeit in Europa: Niederlande

November 2011

Labournet veröffentlichte mit einem Link auf einen Artikel in der SoZ schon darüber, dass ein neues Gesetz den gesetzlichen Mindestlohn unterlaufen wird:
In den Niederlanden wird das bisherige Sozialsystem bald durch ein neues auf den Kopf gestellt
Artikel von Piet van der Lende in der Soz Nr. 11/2011 (öffnen)

Dort wird auch das Lohn-Dispens- System erläutert:

Was ist das «Lohn-Dispens-System»?

In den Niederlanden gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn, auf dem das ganze System der sozialen Sicherheit basiert. Eigentlich dürfen Arbeitgeber niemandem weniger als diesen Mindestlohn bezahlen. Durch das neue System erhalten die Arbeitgeber jedoch «Dispens», d.h. es wird ihnen freigestellt, ob sie den gesetzlichen Mindestlohn oder den Tariflohn bezahlen, wenn sie Behinderte einstellen.
Wie viel weniger sie bezahlt dürfen, regelt im neuen Gesetz ein kompliziertes Mess- und Beurteilungssystem. Dabei wird zunächst festgestellt, ob man zur Zielgruppe gehört, wobei aber kein Unterschied mehr gemacht wird zwischen Langzeitarbeitslosen und Behinderten. Langzeitarbeitslose gelten nun als «teilweise behindert», weil sie bestimmte Arbeitsfähigkeiten verloren haben.
Dazu werden die Betreffenden von einem Arzt untersucht, der beurteilt, ob man eine geistige oder körperliche Behinderung hat. Ist dies der Fall, erhält man bei einer Anstellung die ersten drei Monate keinen Lohn, sondern Sozialhilfe.
Im Vergleich dazu sind die Praktika in Deutschland im Rahmen der vorletzten Akivierungsphase im Rahmen der Bürgerarbeit im Bundesmodell bisher nur einen Monat offiziell angedacht.
Hier noch einmal der Artikel
Im neuen System erhält der teilweise Behinderte, der arbeitet, 70% des gesetzlichen Mindestlohnes, was dem sozialen Minimum entspricht. ... Man verdient jedoch nie den vollständigen Mindestlohn.
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Arbeitslose protestieren
http://www.sozonline.de/2011/11/niederlande-neues-gesetz-unterlauft-mindestlohn/