aus Bremen P-Konto (Pfändungsschutzkonto) --- aktuelle Hinweise von der bag-sb.de
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Die Schuldner- und Insolvenzberatung des Vereins Solidarische Hilfe e.V. informiert:
Jahreswechsel 2012 und das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)-Problem

Zum Jahreswechsel 2012 stehen gravierende Änderungen bezüglich des Kontenpfändungsschutzes an.

Zum 01.01.2012 wird der alte Kontenpfändungsschutz nach § 850l ZPO, der bisher noch parallel zum neuen Kontenpfändungsschutz (§850k ZPO) auf dem P-Konto bestand, ersatzlos wegfallen. Es wird nur den Pfändungsschutz nach § 850k ZPO für gepfändete Konten geben, die zu diesem Zeitpunkt in ein P-Konto umgewandelt worden sind!
Insbesondere gilt dies für Bezieher von Sozialleistungen: Sowohl der bisherige 14-tägige Pfändungsschutz nach § 55 SGB I als auch das Verrechnungsverbot von Sozialleistungen bei überzogenen Girokonto fallen weg bzw. werden eingeschränkt. Weiterhin werden Altpfändungen durch den Wegfall bestehender Freigabebeschlüsse gem. § 850l (alt) ZPO wieder in vollem Umfang aufleben, wenn nicht entsprechende Umwandlungen in P-Konten erfolgen.
Betroffene Schuldner müssen unverzüglich reagieren und ihre Konten in P-Konten umwandeln, wenn sie nicht am 02.01.2012 unliebsame "Überraschungen" in Form von Gutschriften-Verlusten erleben wollen. Mit der Führung eines Kontos als P-Konto steht dem Schuldner automatisch ein (Basis-)Pfändungsschutz in Höhe des Pfändungsfreibetrages gem. § 850c ZPO zu. Dieser liegt z.Zt. bei 1028,89 Euro pro Monat.
Der Basispfändungsschutz kann unter bestimmten Voraussetzungen unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO über die gemäß § 850k Abs. 2 ZPO im jeweiligen Kalendermonat nicht erfassten Beträge) beim kontoführenden Kreditinstitut erhöht werden.

z.B. bei:

Bescheinigungen zur Erhöhung des Basispfändungsschutzes dürfen die Sozialleistungsträger (Jobcenter, Sozialzentren), Arbeitgeber, Rechtsanwälte und anerkannte Schuldnerberatungsstellen ausstellen. Ein ausführliches Informations-Blatt des Vereins Solidarische Hilfe e.V. zum Pfändungsschutzkonto finden Sie unter:
http://www.solidarische-hilfe.de/soli-bremen/index.php?option=com_docman&task=doc_view&gid=44&tmpl=component&format=raw&Itemid=59
sowie unter http://www.solidarische-hilfe.de/soli-bremen/

[Bemerkung siehe unten]

Ein Informations-Blatt des Bundesverbandes der Banken finden Sie unter:
http://www.bankenverband.de/presse/verbrauchertipp/p-konto-schuetzt-vor-pfaendung/?searchterm=p-konto

Weiterführende Informationen zum Thema P-Konto und Pfändungsschutz sowie die Musterbescheinigung zum P-Konto finden Sie unter:
www.agsbv.de
www.zka-online.de/zka/kontofuehrung.html
www.bankenverband.de

Silke Lieder
Solidarische Hilfe e.V.


Bemerkung von der Redaktion von der BAG-Plesa:
weiterer hilfreicher Link (bag-sb.de - Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung)

http://www.bag-sb.de/index.php?id=19&no_cache=1&tx_inhalt_pi1[pointer]=0&tx_inhalt_pi1[mode]=1&tx_inhalt_pi1[showUid]=909
Wenn gepfändete Girokonten nicht bis Ende Dezember in Pfändungs­schutz-Konten (P-Konto) umgewandelt werden, ist mit dem Jahreswechsel jeder Pfändungsschutz futsch. „Der Schutz für Kontoguthaben und auch der Verrechnungsschutz für Sozialleistungen und Kindergeld wird künftig nur noch auf dem P-Konto gewährt. Schuldner müssen schnell selbst aktiv werden, wenn sie Unpfändbares aus Einkommen, Renten oder Sozialleis­tungen vor dem Zugriff der Gläubiger schützen wollen“, rät die Verbrau­cherzentrale NRW Kontoinhabern dringend, die Umstellung nicht zu ver­passen: „Bis spätestens 27. Dezember muss das P-Konto beantragt sein, damit das Existenzminimum auch im Januar 2012 gesichert ist.“ Für die Umstellung gibt die Verbraucherzentrale NRW folgende Tipps mit auf den Weg: