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Datenschutz im Jobcenter & Sozialamt

Für die Beantragung, Änderung oder Weiterbewilligung von Sozialleistungen (z.B. nach SGB II (Hartz IV) oder SGB XII (Sozialhilfe) tauchen in der Praxis immer wieder Fragen auf, wie dies datenschutzgerecht geschehen kann. Nicht immer wird alles wirklich benötigt oder ist rechtens, was an Nachweisen gefordert wird.

Landesdatenschutzbeauftragte verschiedener Bundesländer sowie der Bundesdatenschutzbeauftragte stellen Informationen zur Verfügung, die eine gute Richtschnur geben, wo die Grenzen der Mitwirkungspflicht (SGB I §§ 60 bis 67 Mitwirkung des Leistungsberechtigten) enden. Fühlt man sich in seinen Rechten verletzt, kann man sich an den behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden, aber auch an den jeweils zuständigen Bundes- oder Landesdatenschutzbeauftragten. Diese teilen dann ihre Rechtsauffassung mit, nach Aufforderung können sie den Fall aber auch selber untersuchen.

Nachfolgend unsere Linksammlung zu verschiedenen Informationen zum Datenschutz, mit Datenschutzratgebern bei Hartz IV oder im Sozialamt, aber auch Datenscheckheften mit Musterschreiben an unterschiedliche, Behörden wo man abfragen kann, was über eine Person gespeichert wurde, wie man eine mögliche Löschung beantragen kann.