Beraten, Begleiten & Rechtstipps




Allgemeines zu Beratung und Begleitung

„Angst essen Seele auf“. Das ist nicht nur ein Film, sondern es ist ein Gefühl, das wir immer wieder verspüren, wenn wir alleine zum JobCenter gehen. Die Sozialgesetze SGB II und SGB XII sind von sich aus repressiv. Sie sind verabschiedet worden, um den erwerbslosen und gering verdienenden Menschen Angst zu machen, sie zu schikanieren, Sanktionen zu verhängen und selbst den kargen Regelsatz, der  uns gesetzlich zusteht, erst nach größerem Druck, mit Begleitung oder gar erst nach gemeinsamen Zahltags-Aktionen auszuzahlen.

Wir haben die Erfahrung gemacht, aus einem "gesunden Misstrauen" dem Staat gegenüber, uns gegenseitig zu Behörden, zu JobCentern, zur Agentur für Arbeit, Ausländerbehörden, Passämtern, zur Polizei und Gerichten, zu begleiten, ist besser und hilft. Es tut uns gut und es gibt Bares.

Der Begriff Beratung hingegen muss differenziert und selbstkritisch betrachtet werden. Auf der einen Seite ist jede Beratung von Betroffenen politisch.  Fast jede Unterstützung ist existenziell erforderlich für die Betroffenen. Dennoch haben wir eine kritische Distanz zur sozialarbeiterischen Dienstleistung, die Beratung auch bedeutet. Will man einem /einer Betroffenen helfen, so muss klar sein, was gemeinsam erreicht werden soll. Verhindert werden soll in jedem Fall, dass die Begleiter_in zur Handlanger_in des Amtes wird. In der Beratung selbst werden Menschen immer wieder dazu ermutigt, sich in einer unabhängigen Initiative politisch zu organisieren. Dies ist ein längerer persönlicher  und gleichzeitig ein kollektiver Prozeß.

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Ergebnisse einer Fachtagung zum Thema Beraten und Begleiten

1. Warum eine Begleitung- ein kritisches Mitgehen an der Seite der „Schwachen“, der (potentiellen)Lohn- Abhängigen, unserer Selbst, notwendig ist.

„Das Recht zu leben steht über dem Privateigentum“.

Grundlegend ist, dass unsere Existenz über den Regelsatz nicht ausreichend sichergestellt ist. Hinzu kommt, dass das Einkommen von Grundsicherungsbeziehenden durch stützende gesetzliche Instrumente und durch ideologische verankerte Verurteilungen der Hilfsbedürftigen durch Sachbearbeiter_innen zudem immer wieder gekürzt wird. Deshalb ist das Begleiten nicht irgendeine Aktivität und schon gar keine von Spezialist_innen. Sie ist die Handlung die in vielen Orten als notwendige Gegenwehr der Gegenwart, Hilfe auf Gegenseitigkeit erlebt wird. Sie ist deswegen auch kein selbstloser Akt, sondern eine selbsttätige Handlung.


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Hausbesuche - Eingriff in die Privatsphäre

Hausbesuch ist ein euphemistischer Begriff, wenn es um den Einsatz von Außendienstmitarbeiter_innen, dem Ermittlungsdienst, zur Inaugenscheinnahme der Wohnung von ALG II Berechtigten kommt. Jeder Einsatz ist eingebettet in die massive gesellschaftliche Diffamierung von Erwerbslosen und eventuell geht dem „Einsatz“ die Denunziation einer Privatperson voraus. Oder wahrscheinlicher, befragen Außendienstmitarbeiter_innen, wenn sie die Betroffenen nicht antreffen, die Nachbarschaft und erhalten spontan Informationen.

 
weiterlesen zu gesetzliche Grundlagen, Leitfaden Außendienst, datenschutzrechtliche Bedenken...


Datenschutz im Jobcenter & Sozialamt

Für die Beantragung, Änderung oder Weiterbewilligung von Sozialleistungen (z.B. nach SGB II (Hartz IV) oder SGB XII (Sozialhilfe) tauchen in der Praxis immer wieder Fragen auf, wie dies datenschutzgerecht geschehen kann. Nicht immer wird alles wirklich benötigt oder ist rechtens, was an Nachweisen gefordert wird.

Landesdatenschutzbeauftragte verschiedener Bundesländer sowie der Bundesdatenschutzbeauftragte stellen Informationen zur Verfügung, die eine gute Richtschnur geben, wo die Grenzen der Mitwirkungspflicht (SGB I §§ 60 bis 67 Mitwirkung des Leistungsberechtigten) enden. Fühlt man sich in seinen Rechten verletzt, kann man sich an den behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden, aber auch an den jeweils zuständigen Bundes- oder Landesdatenschutzbeauftragten. Diese teilen dann ihre Rechtsauffassung mit, nach Aufforderung können sie den Fall aber auch selber untersuchen.

Nachfolgend unsere Linksammlung zu verschiedenen Informationen zum Datenschutz, mit Datenschutzratgebern bei Hartz IV oder im Sozialamt, aber auch Datenscheckheften mit Musterschreiben an unterschiedliche, Behörden wo man abfragen kann, was über eine Person gespeichert wurde, wie man eine mögliche Löschung beantragen kann.

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Keine_r geht allein zum (Amts)arzt

Ein Ergebnis unserer letzten Tagung im März 18 war, das wir uns schlau gemacht haben über unsere Rechte im Zusammenhang mit (amts)ärztlichen Gutachten, mit denen wir beim Jobcenter und der Agentur für Arbeit immer öfter konfrontiert werden. Dies it der Fall bei (längerer, chronischer) Krankheit und/oder sog. psychologischen Prüfungen.
Anne Allex, die zu diesem Thema schon lange Erfahrungen gesammelt und diese sytematisiert und bei uns einen Input gegeben hat, hat uns drei Flugblätte zur Verfügung gestellt, die immer noch aktuell sind.

(Keine_r geht allein zum (Amts)arzt - pdf-Datei)
(Gesund, krank oder erwerbsgemindert - pdf-Datei)
(Welche Rechte gibt es bei Begutachtungen ? - pdf-Datei)



Material zur Fachtagung in Hannover, Oktober 18: "Aufstocker"
Verfasser: Norbert Hermann

Vielen Dank an Norbert für das Material ! Er machte sich die Mühe, das Material nach der Tagung noch einmal zu bearbeiten.

1.Der Verfahrensweg: Die Vorläufige Entscheidung der Jobcenter nach § 41 A SGB II

2. Der Verfahrensweg: Fristverlängerung, Wiedereinsetzung, Nachsichtgewährung
3. Der Verfahrensweg: Rechtsdurchsetzung
4. Einkommen: Ehrenamt, politische Ämter etc.
5. Einkommen Haushaltsgemeinschaft,Einkommen, Vermögen, Kinder
6. Einkommen: Einkommen und "Asylbewerberleistungsgesetz"
7. Einkommen: Die Ermittlung selbstständigen Einkommens
8. Freibetragsermittlung/Stufenplan
9. Berechnung der Freibeträge für Einzelpersonen
10. Berechnung der Freibeträge für Haushaltsgemeinschaften
11. Nicht anrechenbares Einkommen
12. Freibeträge auf Einkommen